Bewerben aus dem Status der Arbeitslosigkeit heraus

Wer arbeitslos ist, sollte darauf schnell reagieren und sich umgehend für neue Aufgaben bewerben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Bewerbungen bis sechs Monate nach dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit noch Erfolge bringen. Zwölf Monate und länger arbeitslos zu sein, läßt jedoch kaum noch Raum für Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz. Es heißt „Demut ist eine Tugend – beim Bewerben ist sie aber fehl am Platz“. Das hat durchaus seine Berechtigung. Denn aus einer demütigen Bewerbung wird kein Arbeitsplatz entstehen. Niemand darf in sich selbst den Gedanken „arbeitslos für immer“ Fuss fassen lassen!

Für das Bewerben um eine neue Aufgabe ist also grundsätzlich die richtige Einstellung wichtig. Der Schock über die Arbeitslosigkeit und die Selbstzweifel sitzen oft tief, dennoch darf man den Kopf nicht – auch nicht für kurze Zeit – in den Sand stecken. Die Zeiten haben sich verändert. Wer glaubt, dass alle Firmen nur so auf Bewerbungen warten, ist falsch beraten und verliert kostbare Zeit. Am besten ist es, selbst in die Offensive zu gehen. Jetzt müssen sofort Stellengesuche geschaltet werden. Hier sind regionale und überregionale Zeitungen und die Arbeitsmärkte im Internet die richtige Wahl. Wer sich selbstbewußt und gut darstellt, wird oft auch zu einem Vorstellungsgespräch gebeten. Ganz wichtig ist auch, dass den Bewerbungen ein professionelles Foto beigelegt wird. Kein Automatenfoto, kein Spassfoto und kein Ganzkörperfoto. Hier sollte man die Kosten nicht scheuen und zu einem Fotografen gehen.

Bewerbungen auf Stellenanzeigen und Initiativbewerbungen bei passenden Firmen sollten jetzt den Tagesablauf bestimmen! Das Bewerbungsschreiben soll eine Begründung der Arbeitslosigkeit enthalten. Wenn jemand schuldlos seine Arbeit verloren hat, kann das sowohl in der Bewerbung dokumentiert, als auch im Vorstellungsgespräch vorgetragen werden. Die Versuche Mitleid zu erregen oder gar um eine Arbeit zu betteln, sind zum Scheitern verurteilt. Es zählen für einen Personalentscheider nur Fakten. Der Inhalt der Bewerbung muss also Fakten aufzeigen, die den Bewerber geeignet erscheinen lassen, für die Besetzung des vakanten Postens. Deshalb darf der Lebenslauf nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit auch nicht einfach abbrechen, sondern sollte Nachweise enthalten, welchen Aktivitäten in der arbeitslosen Zeit nachgegangen wurde. Bei der Frage „was für einen Verdienst stellen Sie sich vor“ kann sich ein Bewerber gleich zweifach outen, sowohl mit einer unrealistisch hohen Gehaltsforderung, als auch mit einer zu niedrigen Forderung. Der Arbeitssuchende ist auf jeden Fall gut beraten, eine genaue Vorabrecherche über den eigenen Arbeitsmarktwert durchzuführen und diesen Wert dann auch auszusprechen.
Vor einer Bewerbung sollte man vor sich selbst Rechenschaft ablegen, ob das eigene Können und die eigenen Fähigkeiten für die Erfüllung der ausgeschriebenen Arbeit angemessen sind. Dann steht einer selbstbewussten Bewerbung nichts mehr im Wege.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.